Hundegesetz, -petition
Die Haltung von Hunden im privaten Haushalt wird vermehrt durch Gesetze über den Staat geregelt. Dies nicht zuletzt aufgrund zunehmender Vorfälle mit blutigen oder in einigen Fällen sogar tödlichen Konsequenzen für die Opfer von Tieren, welche den so genannten Kampf- oder Listenhunden angehören. Die Einstufung als gefährlicher Hund erfolgt aber nicht nur rein nach der Rasse. So werden nach entsprechender Prüfung von Charakter, Tierhalter und Sozialisierung des Tieres auch Exemplare von den üblichen Listenrassen durchaus für zulässig eingestuft. Ebenso gilt umgekehrt, dass Hunde einer an und für sich ungefährlichen Rasse auf einer solchen Liste landen können. Als Vorschrift gelten gleichfalls die Kennzeichnung des Hundes mittels eines Mikrochips und die Ausstellung einer Haftpflichtversicherung. Aufgrund der im Gesetzestext verankerten Gefährlichkeit von bestimmten Rassen formierte sich auch Widerstand in der Schweiz in Form einer Petitionsgesellschaft. Diese wollte darauf aufmerksam machen, dass vielmehr der Halter und die von ihm praktizierte Erziehung über den Charakter und die entsprechen Sozialisierung entscheiden, als die ursprüngliche Zugehörigkeit zu einer als Kampfhund eingesetzten Rasse.
Rasseliste
Die vom Staat aufgestellte Liste über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen steht seit ihrer Erstellung in der Kritik. Ihren Ursprung hat sie in der Erstellung der neuen Hundegesetze, welche in gewissen Ländern die Haltung gewisser Rassen strikt verbietet beziehungsweise diese speziellen Regelungen unterstellt. Die Kategorisierung soll dabei die ansteigende Gefährlichkeit abbilden. Die erlassenen Regelungen beinhalten unter anderem die Leinenpflicht oder das pflichtmässige Tragen von Maulkörben. Darüber hinaus kann der Staat auch in die Haltung wie Einzäunung, das Sterilisieren der Tiere und eine pflichtmässige Prüfung des Charakters vorschreiben. Die Gegner einer solchen Gesetzesregelung stören sich vor allem an der Definition der erbmässig und vererbten Gefährlichkeit der ehemaligen Kampfhunderassen. Es wird ebenso darauf verwiesen, dass eine hohe Beisskraft gewisser Rassen keinesfalls auf die erhöhte Gefahr in Haltung verweisen kann. Zudem kann das Tragen von Maulkorb zu negativen Verhaltensänderungen führen, da sie das natürliche Kommunikationsverhalten der Hunde mit anderen Hunden beeinträchtigt.